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Wegzug in die Schweiz - Fluch oder Segen?
Aufgrund der politischen und fiskalen Entwicklungen in den letzten Jahren in Deutschland und Österreich stellen sich viele vermögende Familien und Unternehmer die Frage, ob langfristig ein Wegzug aus diesen Ländern nicht doch die bessere Alternative zum jetzigen Wohnsitz darstellt. Dabei wird aufgrund der räumlichen Nähe und des Status eines Nicht-EU-Mitgliedstaats immer wieder die Schweiz als mögliches Zielland genannt.
Die Schweiz wird von diesen Familien aufgrund ihrer Lage, der langjährigen politischen und wirtschaftlichen Stabilität und der attraktiven Besteuerung als optimal angesehen.
Bevor sich die Familien entscheiden, diesen Weg zu gehen, ist es mehr als empfehlenswert, sich umfassend zu informieren und die Entscheidung sorgfältig zu prüfen. Oftmals überlagern die steuerlichen Aspekte eines solchen Wegzugs die Entscheidung. Dann kann sehr schnell aus einem Segen ein Fluch werden, wenn andere Aspekte (Lebensumfeld, Wahl der richtigen Region, etc.) des Umzugs sich nicht so einstellen wie zuvor erhofft. Aufgrund des steuerlichen «Wettbewerbs» der Kantone sei darauf hingewiesen, dass dieser Beitrag sich nur auf einen Kanton, in unserem Beitrag Nidwalden, beschränkt und hier nicht alle Kantone besprochen werden können.
Nidwalden gehört mit zu den steuergünstigsten Kantonen der Schweiz, zentral in der Schweiz gelegen und damit von allen Seiten her sehr gut erreichbar und zudem mit einem Privatflughafen ausgestattet. Neben der guten Erreichbarkeit ist auch die Frage der Erschwinglichkeit von Immobilien eine wichtige Grösse. Im Vergleich zu anderen steuergünstigen Kantonen sind hier noch fast «normale» Preisverhältnisse anzutreffen. Natürliche Personen haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen den Weg der Pauschalbesteuerung zu wählen, sofern sie keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen. Auch im Rahmen der ordentlichen Besteuerung ergeben sich attraktive Besteuerungsgrundlagen. Beispielsweise liegt die Gesamtbelastung bei einem Einkommen von 200.000 CHF inklusive Bundessteuer bei ca. 17 %, bei einem Einkommen von 1 Mio. EUR bei ca. 23 %. Und die Vermögenssteuer beträgt rund 1 Promille.
Auch sind Zuwendungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer an Ehegatten und Kindern in jeglicher Höhe steuerbefreit. Juristische Personen profitieren von einer der tiefsten Gewinn- und Kapitalsteuerbelastungen – national wie international. Die Gesamtbelastung (inklusive Bundessteuern) liegt bei netto 12,66%. Aufgrund der vielen Besonderheiten, die sich hier für Kapitalgesellschaften ergeben, sei an dieser Stelle auf die individuelle Einzelfallprüfung verwiesen.
Im Übrigen ist positiv zu erwähnen, dass es in der Schweiz keine Kapitalgewinnsteuer gibt, d.h. Gewinne aus Beteiligungen, die im Privatvermögen gehalten werden, sind steuerfrei.
Klingt erstmal wie im «Paradies», allerdings sind bei einem Wegzug aus Österreich und Deutschland auch die dortigen Rechts- und Steuergesetze zu beachten. Grundsätzlich ist festzuhalten: Wer komplett in den Genuss der steuerlichen Vorzüge der Schweiz eintritt, muss jegliche Infrastruktur in den Wegzugsländern vermeiden, die dort noch – auch nach Wegzug – zu einer Gesamtbesteuerung führen können. Beispielsweise kann schon der Besitz einer Eigentumswohnung in Deutschland, die ab und zu für die Ferien in Deutschland genutzt wird, zu einer verbleibenden Gesamtbesteuerung in Deutschland führen. Auch treffen z. B. die Vorzüge der Erbschaftssteuerbefreiung für Kinder nicht zu, wenn die Kinder weiterhin in Deutschland leben und dann dort das Erbe antreten. Die deutsche Erbschaftssteuer greift in diesem Fall vollumfänglich zu. Hinzu kommen noch diverse Fristen, die bei einem Wegzug beachtet werden müssen.
Grundsätzlich ist in Deutschland jeder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Wer nur zusätzlich einen ausländischen Wohnsitz erlangt oder seinen Lebensmittelpunkt unter Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes ins Ausland (Schweiz) verlegt, ist immer noch Steuerinländer. Sobald die natürliche Person im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist diese nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, kann aber noch beschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland bleiben, beispielsweise durch inländische Einkünfte, die sich aus Mieteinkünfte von Immobilienbesitz oder Personengesellschaften in Deutschland ergeben.
Besonders zu prüfen sind die Sachverhalte, wenn der Wegziehende aus Deutschland (in die Schweiz) zum Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in seinem Privatvermögen hält. In diesem Fall regelt das deutsche Aussensteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Besteuerung der in der Beteiligung enthaltenen stillen Reserven. Das kann u. U. sehr schmerzhaft sein. Im Übrigen greift diese sogenannte Wegzugsbesteuerung auch bei Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften. Die Regelungen für Wegziehende aus Österreich sind ähnlich. Auch hier gilt bei unbeweglichen Vermögen wie Betrieben oder Liegenschaften auch nach dem Wohnsitzwechsel des Eigentümers in die Schweiz grundsätzlich weiter das Besteuerungsrecht Österreichs. Bei Unternehmensbeteiligungen wird analog wie in Deutschland der Wertzuwachs (stille Reserven) versteuert. Allerdings gibt es einen Unterschied zu Deutschland. Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz wurde vereinbart, dass nach einem Wohnsitzwechsel in die Schweiz ein Wertzuwachs an Anteilen von Kapitalgesellschaften erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräusserung vom Wegzugsstaat besteuert werden kann (Besteuerungsaufschub). Somit ist dies hier etwas entspannter, wenn auch nicht unproblematisch.
Die oben genannten Erläuterungen sollen dazu dienen, auch auf die möglichen Probleme eines Wegzugs hinzuweisen. Wichtig ist auch innerhalb der Familie zu klären, ob alle den Wegzug mittragen oder ob nur einzelne Familienmitglieder diesen Wegzug vollziehen, mit allen steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen, die dann zu prüfen und gegebenenfalls zu gestalten sind.
Fazit: Es lohnt sich auf jeden Fall, über einen Wegzug in die Schweiz nachzudenken. Bei der Wahl des Standorts in der Schweiz sind jedoch die unterschiedlichen Faktoren zu prüfen und auch die Folgen, die sich im Wegzugsland ergeben. Durch eine kompetente Begleitung bei der Beratung können diese im Vorfeld geprüft und abgearbeitet werden. Dieser Beitrag ersetzt daher nicht die individuelle Beratung, für die der Verfasser des Artikels, gemeinsam mit seinem Netzwerk an steuerlichen und rechtlichen Beratern in der D.A.CH. - Region, gern zur Verfügung steht – damit Ihr Wegzug in die Schweiz kein «Fluch», sondern ein «Segen» wird.